Mitwirkungsgremium

Die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohnern in Heimen erfolgt durch die Bewohnervertretung. Ihre Mitglieder werden alle 2 Jahre von den Bewohnerinnen und Bewohnern gewählt.

Die Mitwirkung bezieht sich u.a. auf die Angelegenheiten des Heimbetriebes, auf die Maßnahmen der Qualitätssicherung und auf die Leistungs- und Vergütungsvereinbarung, wie z.B. 

 - Aufstellung oder Änderung der Heimverträge

- Maßnahmen zur Förderung der Betreuungsqualität

- Änderungen der Heimentgelte

- Planung und Durchführung von Veranstaltungen

- Alltags- und Freizeitgestaltung

- u.a. (gemäß § 30 Heimmitwirkungsverordnung)

 

 

 

 

 

Marienhaus Seniorenzentrum St. Josef Völklingen
Nordring 4
66333 Völklingen
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